Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Samstag, den 26. März 2022 um 10:00 Uhr in der Andreas-Winter-Sporthalle.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: Weiterlesen »
Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am Samstag, den 26. März 2022 um 10:00 Uhr in der Andreas-Winter-Sporthalle.
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Am heutigen Freitag, den 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 19.03.2022 und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.
Sport grundsätzlich wieder mit 3G möglich
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
Wir bitten euch weiterhin umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Ab sofort könnt ihr alle Artikel aus unserer TSV-Vereinskollektion einfach und bequem online shoppen!
Im letzten Sommer konnten wir euch in Zusammenarbeit mit Hummel und Pader Textil Design unsere neue TSV-Vereinskollektion präsentieren. Hummel stellt uns nun einen Partner-Shop zur Verfügung, über den ihr alle Shirts, Hoodies, Trainingsanzüge und vieles mehr online bestellen könnt. Nach der Bestellung liefert Pader Textil Design alles direkt und unkompliziert zu euch nach Hause!
Teste gleich den Online-Shop und kleide dich im Style des TSV 1887!
Du übernimmst gern Verantwortung, hast Interesse eigene Ideen einzubringen und den Verein mitzugestalten? Dann engagiere dich ehrenamtlich im Vorstand des TSV 1887 Schloß Neuhaus!
Der Vorstand des TSV 1887 Schloß Neuhaus besteht momentan aus bis zu sieben Mitgliedern, sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Da unsere 2.Vorsitzende Brigitte Ruhe angekündigt hat, auf der nächsten Mitgliederversammlung nicht mehr zur Wahl anzutreten, und die Leitung des Ressorts Kommunikation aktuell nicht besetzt ist, suchen wir für beide Positionen neue Mitglieder. Weiterlesen »
Am Mittwoch, den 09.02.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Es ergeben sich für den Sport folgende Änderungen:
Wichtig: Zu Beginn der Woche gab es Meldungen in den Medien, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW ist in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt unverändert 2G+!
In einigen Fällen entfällt bei 2G+ weiterhin die Testpflicht. Hier die aktuelle Übersicht des Landessportbundes NRW: Wann entfällt in Sportvereinen bei 2G+ die zusätzliche Testpflicht?
Für offene Fragen stehen die Mitarbeiter*innen unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.
Am Donnerstag, den 13.01.2022 tritt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Im Folgenden das Wichtigste in kurzer Form:
Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
Du weißt noch nicht, was du nach der Schule machen möchtest? Du wartest auf einen freien Studienplatz? In Kooperation mit der Sportjugend NRW bieten wir dir die Möglichkeit einen Freiwilligendienst (FSJ im Sport) in unserem Verein durchzuführen. So kannst du dich weiterbilden, orientieren und nebenbei durch dein Engagement einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Weiterlesen »
Kurz vor Weihnachten startete die Leistungsriege der Turnabteilung eine Crowdfunding Aktion. Ziel ist bis zum 24.01.2022 eine stolze Summe von 7.959€ für eine Tumblingbahn der Firma Spieth. Weiterlesen »
In Kürze startet unser neues Kursprogramm für den Zeitraum Winter/Frühjahr 2022. In einigen Kursen gibt es noch freie Plätze.
Melden Sie sich gleich an und starten Sie mit uns fit und gesund ins neue Jahr!
Die Starttermine in der Übersicht: Weiterlesen »
Seit dem 28. Dezember gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen (auf Sportstätten und im öffentlichen Raum) gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Sport in Innenräumen: 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt nach wie vor, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Ausnahmen Weiterlesen »
Interessieren Sie sich für unsere Sportangebote? Haben Sie Fragen zu den Themen Mitgliedschaft, Kursanmeldungen oder RehaSport? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
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